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   OLG Düsseldorf, 21.07.2004 - VI-Sch (Kart) 1/02   

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OLG Düsseldorf, 21.07.2004 - VI-Sch (Kart) 1/02 (https://dejure.org/2004,9356)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.07.2004 - VI-Sch (Kart) 1/02 (https://dejure.org/2004,9356)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juli 2004 - VI-Sch (Kart) 1/02 (https://dejure.org/2004,9356)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herstellung sog. rotierender regenerativer Wärmetauscher; "Lizenzvertrag und Know-how-Vertrag"; Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs; Abrede eines Wettbewerbsverbots für die Dauer eine Lizengewährung

  • Judicialis

    ZPO § 1061; ; ZPO § ... 1061 Abs. 1; ; ZPO §§ 1062 ff.; ; ZPO § 1062 Abs. 1 Nr. 4; ; ZPO § 1062 Abs. 2; ; ZPO § 1063 Abs. 1; ; ZPO § 1064 Abs. 2; ; BGB § 117 Abs. 1; ; BGB § 125; ; GWB § 1 a.F.; ; GWB §§ 14 ff.; ; GWB § 17 Abs. 1; ; GWB § 18 Nr. 1 n.F.; ; GWB § 34 a.F.; ; GWB § 35 a.F.; ; GWB § 91 Abs. 1 a.F.; ; GWB § 91 Abs. 1 Satz 1 a.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung ausländischer Schiedssprüche - § 34 GWB als Bestandteil des sog. ordre public

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einrede des Scheingeschäfts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.10.1966 - KZR 7/65

    Schiedsgericht und Kartellrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2004 - Sch (Kart) 1/02
    Diese Bestimmung ist trotz ihres eine andere Auslegung nahelegenden Wortlauts dahin zu verstehen, dass dem Schiedsspruch - sofern das Schiedsgericht den Beklagten zu einer der öffentlichen Ordnung widersprechenden Leistung verurteilt hat - die Anerkennung zu versagen ist, ohne dass Raum für eine Ermessensbetätigung besteht (vgl. BGHZ 46, 365, 367 f., 369 f. - Schweißbolzen - m.w.N.).

    Die grundlegenden Normen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und die im Inland - vorbehaltlich einer Erfüllung der sog. Zwischenstaatlichkeitsklausel - unmittelbar anzuwendenden Vorschriften des namentlich im EG-Vertrag kodifizierten europäischen Kartellrechts sind Bestandteil der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden öffentlichen Ordnung (vgl. BGHZ 46, 365, 367 - Schweißbolzen; BGH NJW 1969, 978, 979 = WuW/E BGH 1000 - Fruchtsäfte; BGH NJW 1972, 2180, 2181 = WuW/E BGH 1226 - Eiskonfekt).

  • BGH, 27.02.1969 - KZR 3/68

    Voraussetzungen zur Aufhebung eines Schiedsspruchs - Anforderungen an das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2004 - Sch (Kart) 1/02
    Die grundlegenden Normen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und die im Inland - vorbehaltlich einer Erfüllung der sog. Zwischenstaatlichkeitsklausel - unmittelbar anzuwendenden Vorschriften des namentlich im EG-Vertrag kodifizierten europäischen Kartellrechts sind Bestandteil der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden öffentlichen Ordnung (vgl. BGHZ 46, 365, 367 - Schweißbolzen; BGH NJW 1969, 978, 979 = WuW/E BGH 1000 - Fruchtsäfte; BGH NJW 1972, 2180, 2181 = WuW/E BGH 1226 - Eiskonfekt).

    Hieraus folgt zum Beispiel, dass Normen, die lediglich eine Zweckmäßigkeitsfunktion ausüben, nicht zur öffentlichen Ordnung eines Staates zu rechnen sind (vgl. BGH NJW 1969, 978, 980 - Fruchtsäfte).

  • EuGH, 11.05.2000 - C-38/98

    Renault

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2004 - Sch (Kart) 1/02
    In der Sache widerspricht die Anerkennung und Vollstreckung der innerstaatlichen öffentlichen Ordnung, wenn die Entscheidung des Schiedsgerichts zu den als grundlegend anzuerkennenden Prinzipien der Rechts-, Wirtschafts- und/oder Sozialordnung des Vollstreckungsstaats in einem offensichtlichen und so erheblichen Widerspruch steht, dass sie nach den nationalen Grundvorstellungen im Ergebnis nicht (mehr) hinnehmbar erscheint (vgl. BGH NJW 1986, 3027, 3028; 1998, 2358 f.; EuGH NJW 2000, 2185, 2186 Rn. 30 - jeweils m.w.N.).

    Ein Verstoß gegen den ordre public setzt die offensichtliche Verletzung einer namentlich in der Rechts- und Wirtschaftsordnung des Vollstreckungsstaats als wesentlich geltenden Rechtsnorm oder eines dort als grundlegend anerkannten Rechts voraus (vgl. EuGH NJW 2000, 2185, 2186 m.w.N. sowie die oben S. 8 zitierten Fundstellen).

  • BGH, 15.05.1986 - III ZR 192/84

    Anerkennung eines englischen Schiedsspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2004 - Sch (Kart) 1/02
    In der Sache widerspricht die Anerkennung und Vollstreckung der innerstaatlichen öffentlichen Ordnung, wenn die Entscheidung des Schiedsgerichts zu den als grundlegend anzuerkennenden Prinzipien der Rechts-, Wirtschafts- und/oder Sozialordnung des Vollstreckungsstaats in einem offensichtlichen und so erheblichen Widerspruch steht, dass sie nach den nationalen Grundvorstellungen im Ergebnis nicht (mehr) hinnehmbar erscheint (vgl. BGH NJW 1986, 3027, 3028; 1998, 2358 f.; EuGH NJW 2000, 2185, 2186 Rn. 30 - jeweils m.w.N.).

    An eine Anerkennung ausländischer Schiedssprüche sind insoweit keine anderen, insbesondere geringeren oder weiter reichenden Anforderungen zu stellen als an die Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen (vgl. BGH NJW 1986, 3027, 3028).

  • BGH, 18.02.2003 - KVR 24/01

    Gebietsabsprache in Gaslieferungsvertrag kartellrechtswidrig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2004 - Sch (Kart) 1/02
    Nach den Entscheidungen "Verbundnetz I" (NVwZ 2000, 833 = WRP 2000, 196, 199) und "Verbundnetz II" des Bundesgerichtshofs (NVwZ 2003, 1140, 1142 m.w.N.) ist diese Abgrenzungsformel infolge der Neufassung von § 1 GWB nicht bedeutungslos geworden.

    Ist ein anzuerkennendes Interesse dagegen zu bejahen, führt dies dazu, dass der Vertrag ausschließlich als Vertikalvereinbarung zu behandeln ist und allein dem Regime der §§ 14 ff. GWB unterliegt (BGH NVwZ 2003, 1140, 1142 - Verbundnetz II).

  • BGH, 21.04.1998 - XI ZR 377/97

    Anerkennung und Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils wegen im Ausland

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2004 - Sch (Kart) 1/02
    In der Sache widerspricht die Anerkennung und Vollstreckung der innerstaatlichen öffentlichen Ordnung, wenn die Entscheidung des Schiedsgerichts zu den als grundlegend anzuerkennenden Prinzipien der Rechts-, Wirtschafts- und/oder Sozialordnung des Vollstreckungsstaats in einem offensichtlichen und so erheblichen Widerspruch steht, dass sie nach den nationalen Grundvorstellungen im Ergebnis nicht (mehr) hinnehmbar erscheint (vgl. BGH NJW 1986, 3027, 3028; 1998, 2358 f.; EuGH NJW 2000, 2185, 2186 Rn. 30 - jeweils m.w.N.).

    Der Beurteilung, ob der Schiedsspruch vom 8.10.2001, weil er - wie die Antragsgegnerin geltend macht - gegen Grundgedanken der deutschen öffentlichen Ordnung, insbesondere gegen kartellrechtliche Normen, verstößt, ist der Zeitpunkt zugrunde zu legen, in welchem über die Vollstreckbarkeit zu entscheiden ist, nicht hingegen derjenige Zeitpunkt, in dem das Schiedsgericht entschieden hat oder in dem die von ihm beurteilten vertraglichen Absprachen von den Beteiligten getroffen worden sind (vgl. BGH NJW 1998, 2358 m.w.N.).

  • BGH, 22.02.2001 - III ZB 71/99

    Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2004 - Sch (Kart) 1/02
    Überdies hat die Antragsgegnerin den vorgetragenen Inhalt der Schiedsvereinbarung nicht in Abrede gestellt (vgl. dazu auch BGH NJW 2001, 1730; 2000, 3650, 3651).
  • BGH, 31.05.1972 - KZR 43/71

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2004 - Sch (Kart) 1/02
    Die grundlegenden Normen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und die im Inland - vorbehaltlich einer Erfüllung der sog. Zwischenstaatlichkeitsklausel - unmittelbar anzuwendenden Vorschriften des namentlich im EG-Vertrag kodifizierten europäischen Kartellrechts sind Bestandteil der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden öffentlichen Ordnung (vgl. BGHZ 46, 365, 367 - Schweißbolzen; BGH NJW 1969, 978, 979 = WuW/E BGH 1000 - Fruchtsäfte; BGH NJW 1972, 2180, 2181 = WuW/E BGH 1226 - Eiskonfekt).
  • BGH, 28.09.1999 - KVR 29/96

    Verbundnetz; Mißbrauchskontrolle nach Wegfall der gesetzlichen Freistellung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2004 - Sch (Kart) 1/02
    Nach den Entscheidungen "Verbundnetz I" (NVwZ 2000, 833 = WRP 2000, 196, 199) und "Verbundnetz II" des Bundesgerichtshofs (NVwZ 2003, 1140, 1142 m.w.N.) ist diese Abgrenzungsformel infolge der Neufassung von § 1 GWB nicht bedeutungslos geworden.
  • OLG München, 15.01.2015 - U 1110/14

    Zwischen Claudia P. und dem Internationalen Fachverband für Eisschnelllauf (ISU)

    v. 1. Juni 1999 - C-126/97 - Eco Swiss China Time Ltd/Benetton International NV, juris, Tz. 39; BGH NJW 1972, 2180 [2181] - Eiskonfekt; NJW 1967, 1178 - Schweißbolzen; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21. Juli 2004 - VI-Sch (Kart) 1/02, juris, dort Tz. 26; Ason, WuW 2014, 1057 ff. passim; Wilske/Markert in: Vorwerk/Wolf, Beckscher Online-Kommentar, ZPO, Stand 15. September 2014, § 1061 Rn. 52; Voit in: Musielak, ZPO, 11. Aufl. 2014 § 1061 Rz. 27; K. Schmidt in: Immenga/Mestmäcker, GWB, 5. Aufl. 2014, § 87 Rz. 75; Adolphsen in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2013, Anh. zu § 1061 Art. V UNÜ Rz. 80).
  • LG München I, 26.02.2014 - 37 O 28331/12

    Internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Anerkennung eines durch den

    Nur in extremen Ausnahmefällen, wenn die Entscheidung des Schiedsgerichts in einem offensichtlichen und so erheblichen Widerspruch zu den als grundlegend anzuerkennenden Prinzipien der Rechts-, Wirtschafts- und/oder Sozialordnung des Vollstreckungsstaats steht, dass sie nach den nationalen Grundvorstellungen im Ergebnis untragbar erscheint, ist die Anerkennung wegen des bestehenden Widerspruchs zur öffentlichen Ordnung zu verweigern (BGH, 23.2.2006, III ZB 50/05; OLG Düsseldorf, 21.7.2004 - VI-Sch (Kart) 1/02; EuGH, 11.5.2000, C-38/98 Ziff. 30 zum EuGVÜ).
  • OLG Frankfurt, 14.03.2019 - 26 Sch 10/18

    Antrag auf Vollstreckbarerklärung - Abgrenzung von Zuständigkeiten nach GWB

    Danach kommt es auch nicht darauf an, ob die zur öffentlichen Ordnung gehörenden Normen bereits Gegenstand des schiedsgerichtlichen Verfahrens waren oder nicht (BGH, a.a.O.; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2004, Az. VI Sch (Kart) 1/02 = WuW 2006, 281; Schwab/Walter, a.a.O., Kap. 24, Rdnr. 44, Wiedemann, Kartellrecht, a.a.O., § 62 Rdnr. 30; Eilmansberger, a.a.O.; Hammer, Überprüfung von Schiedsverfahren durch staatliche Gerichte in Deutschland, 2018, Rz. 720).
  • OLG Celle, 14.10.2016 - 13 Sch 1/15

    Zulässigkeit der Vollstreckbarerklärung eines nicht abschließenden

    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung des Schiedsgerichts zu den als grundlegend anzuerkennenden Prinzipien der Rechts-, Wirtschafts- und/oder Sozialordnung des Vollstreckungsstaats in einem offensichtlichen und so erheblichen Widerspruch steht, dass sie nach den nationalen Grundvorstellungen im Ergebnis nicht (mehr) hinnehmbar erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1998 - XI ZR 377/97, juris Rn. 16; Beschluss vom 18. September 2001 - IX ZB 51/00, juris Rn. 16; Beschluss vom 28. Januar 2014 - III ZB 40/13, juris Rn. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Juli 2004 - Sch (Kart.) 1/02, juris Rn. 26; Schlosser, a. a. O.).
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